Münzstapel und eine Hand die Münzen in ein Glas tut

Umzug und Steuer

UMZUGS­KOSTEN
von der Steuer ab­setzen -
ABC Umzüge Verkerk
hilft

Was auf jeden fall drin ist...

Grundsätzlich können Steuerzahler die Kosten für einen Umzug zumindest teilweise steuerlich geltend machen.

Neben möglichen Pauschalen können auch konkrete Ausgaben absgesetzt werden, die im Zusammenhang mit einem Umzug stehen. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Maklergebühren, Transportkosten, doppelte (sich überlappende) Mietzahlungen und Renovierungskosten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Umzug aus beruflichen Gründen oder aus gesundheitlichen Gründen, bzw. wegen einer Behinderung, erforderlich war.

Anderenfalls sind lediglich rund 20 Prozent der Ausgaben als sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzbar. Das gilt für alle Steuerzahler, die aus „privaten Gründen“ umziehen. Für Berufstätige ist dieser Weg eine Möglichkeit, bei fehlender finanzieller Unterstützung zumindest einen Teil der Umzugskosten auszugleichen.

Weitere Informationen über Steuervorteile bei Umzügen finden Sie hier:

Sparschwein
0 %
der Umzugskosten können mindestens steuerlich geltend gemacht werden
Sparschwein
3500
der Umzugskosten können ab Pflegestufe I erstattet werden

Steuervorteile für Senioren & Menschen mit Handicap

Gilt ein Umzug als „Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen“, kann die Förderung bis zu 4.000 EUR ausmachen. Diese Regelung gilt für Personen mit mindestens Pflegegrad 1. Eine „Maßnahme“ liegt unter Umständen auch dann vor, wenn nur innerhalb eines Hauses umgezogen wird.

Selbst die behindertengerechte Möbelumstellung innerhalb einer Wohnung gilt in diesem Fall als eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.

Weitere Informationen zu steuerlichen Vorteilen für Pflegebedürftige oder Menschen mit Handicap haben wir auf den Seiten „Privatumzug“ zusammengestellt. Weitere Informationen über Steuervorteile bei Umzügen finden Sie hier: