Ein älteres ehepaar mit umzugskisten in einem Wohnzimmer

Umzüge für Senioren*innen und Menschen mit handicap

ABC Umzüge Verkerk
Seniorenumzüge mit Zuschuss der Pflegekasse

Sicher & freundlich

Umzug ohne Angst oder Barrieren

Ein Umzug im Alter bedeutet oft einen neuen Lebensabschnitt – sei es in eine barrierefreie Wohnung, eine passende Etage oder in eine Seniorenresidenz. Die Gründe dafür sind vielfältig: mehr Komfort, weniger Platzbedarf, Nähe zu netten Menschen oder einfach ein Zuhause, das besser zu den aktuellen Bedürfnissen passt.

Aus diesem Grund ist es ratsam, einen professionellen Umzugsservice zu beauftragen. ABC Umzüge Verkerk bietet einen individuellen Umzugsservice für Senioren und sorgt für einen angstfreien Umzug ohne Stress.

Falls Sie wegen einer körperlichen oder psychischen Einschränkung oder auch durch einen Schicksalsschlag oder eine Erkrankung nicht in der Lage sein sollten, einen anstehenden Umzug selbst zu planen oder durchzuführen, stehen wir Ihnen ebenfalsl mit unserem kompetenten Umzugsteam zur Seite. 

Gut zu wissen: Ein Umzug kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gelten.
Die Pflegekasse unterstützt solche Maßnahmen nach § 40 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1.

Beispiele für förderfähige Maßnahmen:

  • Einzug in eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung

  • Umzug in eine niedrigere Etage, um Treppen zu vermeiden

  • Anpassungen im Wohnumfeld, die Pflege und Selbstständigkeit erleichtern

Unser Kontaktformular für Ihre Anfrage

Ein junger Mann im Rollstuhl

Umzug für Senioren*innen und Menschen mit Handicap

Wir reagieren auf alle Wünsche und Sorgen unserer älteren oder gehandicappten Kundschaft besonders freundlich und einfühlsam, sorgen für einen reibungslosen Ablauf und eine entspannte Umzugsatmosphäre. Außerdem kennen wir einige Senioren- bzw. Pfelegeeinrichtungen in Köln und Umgebung und haben dort bereits Ansprechpartner bzw. kennen die dortigen Gegebenheiten für einen anstehenden Umzug. Wir behalten den Überblick, auch wenn mal etwas übersehen wurde und kümmern uns um Ihr Hab und Gut, als ob es unser eigenes wäre. Wir haben übrigens die wichtigsten Informationen zu einem Seniorenumzug in einem Flyer zusammengestellt, den Sie sich hier herunterladen können.

Hinweis:

Kümmern Sie sich rechtzeitig um Nachsendeaufträge bei der Post, informieren Sie Banken und Versicherungen darüber, dass Sie bald eine neue Adresse haben. Falls Sie damit überfordert sein sollten, dann fragen sie bei uns gerne an, wir helfen Ihnen auch bei persönlichen Angelegenheiten.

Unsere Leistungen beim
Seniorenumzug

Unsere Leistungen beim Seniorenumzug

Wir bieten Platz zum Einlagern und lösen Haushalte auf

Neben dem eigentlichen Transport Ihres Hab und Guts kümmern wir uns sorgfältig auch noch um viele weitere Dinge, die Ihnen die schwierige Situation erleichtern, zum Beispiel um die Lagerung von Möbeln oder von Hausrat (temporär oder dauerhaft) oder um die Reinigung oder Renovierung der alten Wohnung.

Beim Umzug in eine kleinere Wohnung oder gar in ein Seniorenheim, ist für Hausrat, der sich über Jahre angesammelt hat, keine Verwendung und kein Platz mehr. Diese Gegenstände müssen dann einer nachhaltigen Entsorgung zugeführt werden, was wir gerne für Sie übernehmen.

Eine geöffnete Schublade an einer weißen Truhe

Sicher wohnen

Sicher umziehen, sicher wohnen: ABC Umzüge und die Bedeutung der Sturzvermeidung

Ein Umzug ist mehr als der Transport von Möbeln. Er bedeutet Veränderung, Neuanfang – und bietet die Chance, die eigenen vier Wände neu und sicher zu gestalten. Gerade das Thema Sturzvermeidung ist in diesem Zusammenhang entscheidend: Stolperfallen in der Wohnung gehören zu den häufigsten Ursachen für Unfälle, vor allem bei älteren Menschen.

 

Warum Sturzvermeidung so wichtig ist

Stürze passieren meist im Alltag – beim Gehen durch den Flur, beim Aufstehen aus dem Sessel oder beim Betreten des Badezimmers. Lose Teppiche, herumliegende Kabel oder schlecht beleuchtete Wege können schnell zu ernsthaften Verletzungen führen. Dabei ließen sich viele Gefahren mit einfachen Maßnahmen vermeiden.

Ein Umzug ist die perfekte Gelegenheit, das neue Zuhause nicht nur praktisch, sondern auch sicher einzurichten.

 

Unser Service für mehr Sicherheit

Als Umzugsunternehmen begleiten wir unsere Kundinnen und Kunden ganzheitlich. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei, Ihre Wohnung sturzsicher zu gestalten:

  • Freie Laufwege: Wir achten bei der Möbelplatzierung darauf, dass genügend Platz zum Bewegen bleibt.

  • Sichere Böden: Teppiche werden mit Antirutschunterlagen fixiert, Kabel sauber verlegt.

  • Barrierearme Lösungen: Wir beraten zu Hilfsmitteln wie Türschwellenrampen oder zusätzlichen Haltegriffen.

  • Licht und Orientierung: Wir geben Tipps für eine bessere Ausleuchtung von Fluren und Eingangsbereichen.

So entsteht aus dem Umzug ein sicherer Start in den neuen Lebensabschnitt.

 
Inspiration von der REHACARE in Düsseldorf

Die REHACARE, die jedes Jahr in Düsseldorf stattfindet, ist die weltweit führende Fachmesse für Rehabilitation, Prävention, Inklusion und Pflege. Dort werden aktuelle Entwicklungen rund um Barrierefreiheit, Mobilitätshilfen und Präventionsmaßnahmen vorgestellt – darunter auch viele Innovationen zur Sturzverhinderung.

Wir von ABC-Umzüge verfolgen die Messe aufmerksam, um Impulse für unsere Arbeit mitzunehmen. Denn die dort präsentierten Lösungen bestätigen uns in unserem Ansatz: Ein sicheres Zuhause beginnt mit der richtigen Planung – und der Umzug ist der ideale Zeitpunkt dafür.

Schritt für Schritt - unser Rund-um-sorglos-Paket für Ihren Umzug

01

nach Ihrer Anfrage

besuchen wir Sie, um mit Ihnen über Ihre Wünsche und die Anforderungen zu sprechen, zum Beispiel ob Sie einen Außenaufzug benötigen u. V. m.
Wir erstellen einen Zeitplan und identifizieren alle Artikel, die während des Transports besonderer Sorgfalt bedürfen. Dann senden wir Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein Angebot per E-Mail.

02

beim Auszug

Unser Profiteam kommt pünktlich bei Ihnen an und verpackt und verlädt gewissenhaft alle Ihre Besitztümer. Wir sind es gewohnt, mit besonderen und persönlichen Gegenständen sorgfältig umzugehen und verfügen über das Know how + Werkzeuge, um sicherzustellen, dass sich alles sicher und reibungslos bewegt.

03

beim Einzug

Angekommen – jetzt packen wir jeden Artikel wieder aus und stellen sicher, dass sich jedes Möbelstück im richtigen Raum befindet. Bevor wir gehen, überprüfen Sie, ob Sie mit allem zufrieden sind, während wir unsere Verpackungsmaterialien entfernen und diese entweder wiederverwenden oder nachhaltig entsorgen.

04

was auf's Lager?

Sie wissen nicht, wo Sie sofort alles unterbringen sollen? Keine Sorge! Nutzen Sie unsere Kombiangebote – wir können für Sie Gegenstände in unserem hauseigenen, gesicherten Lager in Köln aufbewahren, bis Sie ein Zuhause für sie finden.

Voraussetzungen

Zuschuss Pflegekasse

Sparschwein

Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass

  • ein Pflegegrad 1 – 5 vorliegt,
  • die neue Wohnung barrierefrei ist,
  • die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder gesichert ist und der Pflegeaufwand verringert wird,
  • die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird.

Auch Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes fallen unter den § 40 Abs. 4 SGB XI – hierzu gehören auch Umzüge für Menschen mit Handicap:

  1. in ein Pflegeheim,
  2. in eine behindertengerechte Wohnung,
  3. von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
  4. Unter Umständen auch die behindertengerechte Möbelumstellung

Finanzen

Wer zahlt für den Umzug von Menschen mit einer Behinderung?

Eine finanzielle Unterstützung bei einem Umzug von Menschen mit einer Behinderung basiert in erster Linie auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Allerdings können im individuellen Fall verschiedene Leistungsträger zuständig sein und möglicherweise finanzielle Unterstützungsleistungen (zusammengefasst unter dem Begriff Wohnungshilfe) gewähren. Dazu zählen:

Die Krankenversicherung bzw. Pflegekasse gewähren auf Basis von (§ 40 Abs. 4 SGB XI) finanzielle Zuschüsse zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ in Höhe von bis zu 4.000 Euro leisten. Dazu muss der Betroffene jedoch in einen Pflegegrad (Pflegestufe) eingestuft sein.

Das Sozialamt ist der richtige Ansprechpartner, wenn es sich um einen Menschen mit Behinderung handelt, der Eingliederungshilfe bezieht.

Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter ist dann zuständig, wenn die Wohnungshilfe im Zusammenhang mit einer Leistung der Behörde steht. Das können zum Beispiel Rehabilitationsmaßnahmen oder Umschulungen sein.

Der Unfallversicherungsträger ist zuständig, wenn die Behinderung bei, auf dem Weg zu oder als Folge einer Berufstätigkeit entstanden ist. Außerdem muss der Betroffene nicht nur vorübergehend auf eine barrierefreie bzw. behindertengerechte Wohnung angewiesen sein. Alternativ muss die Wohnung für die berufliche Wiedereingliederung erforderlich sein. Die Richtlinien der Unfallversicherungsträger stellen Einzelheiten dar.

Der Rentenversicherungsträger ist dann zuständig, wenn es sich bei dem Umzug um einen Schritt im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme handelt, die das Ziel der beruflichen Eingliederung hat.

Hauptfürsorgestellen sind dann zuständig, wenn es sich um einen Betroffenen gemäß Bundesversorgungsgesetz handelt und ein anerkannter Gesundheitsschaden vorliegt.

Das Integrationsamt leistet begleitende Hilfe im Arbeitsleben für Selbstständige und Beamte, für die kein anderer Leistungsträger zuständig ist.

Welche Leistungen und finanzielle Unterstützung die zuständige Stelle für einen Umzug bereitstellt, ist im Einzelfall zu klären. In den meisten Fällen greift jedoch die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes oder eine einkommensabhängige Umzugsbeihilfe zur Teilhabe am Arbeitsmarkt. Letztere gilt auch für Berufstätige.

Wichtig: Ein Antrag auf Kostenerstattung muss – gleichgültig bei welchem Leistungsträger und auf welcher Grundlage – jeweils vor dem Umzug gestellt werden. Die betroffenen Menschen mit Behinderung sollten sich frühzeitig schon vor Abschluss eines neuen Mietvertrages bei ihrem zuständigen Leistungsträger oder einem Sozialberater erkundigen, welche Details zu beachten sind und welche Kosten erstattet werden.